FAQ

Ihr Betreiber für das Strom- und Gasverteilnetz in Geldern

Moderne Messeinrichtung

Was sind moderne Messeinrichtungen und wie unterscheiden sie sich von herkömmlichen Zählern?

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Mit Hilfe eines Ablesekopfs, der im Internet erworben werden kann, kann auch mit der mME Energiemanagement betrieben werde

Was messen moderne Messeinrichtungen?

Moderne Messeinrichtungen messen den Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte.

Zeigen moderne Messeinrichtungen den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?

Nein. Moderne Messeinrichtungen zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte an.

Benötige ich für die modernen Messeinrichtungen einen Internetzugang?

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

Wie unterscheiden sich intelligente Messsysteme von modernen Messeinrichtungen?

Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen.

Kann ich anstelle einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?

Der Gesetzgeber hat die Art der Messeinrichtung von bestimmten Kriterien – wie z.B. der Höhe des Verbrauchs – abhängig gemacht und entsprechend gesetzlich vorgegeben. Wenn seitens BSI eine Markterklärung vorhanden ist oder das bestehende Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) angepasst wurde, können Sie gegen ein angemessenes Entgelt auch ein intelligentes Messsystem auf Kundenwunsch von uns erhalten.

Der Einbau der neuen Messtechnik ist verbrauchsabhängig. Mein Verbrauch ist sehr stark schwankend. Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?

Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet.

Passen die modernen Messeinrichtungen in meinen Zählerschrank beziehungsweise auf meinen Zählerplatz?

Die modernen Messeinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank beziehungsweise auf den vorhandenen Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken beziehungsweise Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch den Anschlussnehmer (dies ist in der Regel der Eigentümer) zu ertüchtigen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank oder am Zählerplatz erforderlich werden, muss der Anschlussnehmende hierfür eine/n Elektroinstallateur/in beauftragen und die entstehenden Kosten tragen.

Muss ich beim Einbau anwesend sein?

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.

Was kostet mich eine moderne Messeinrichtung?

Der Preis für den Betrieb inklusive Einbau, Ablesung, Wartung moderner Messeinrichtungen beläuft sich auf maximal 20 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Jahr. Der Gesetzgeber hat diese Preisobergrenze festgelegt. In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromversorger und von Ihrem Stromliefervertrag.

Wer hat Zugriff auf die Daten moderner Messeinrichtungen?

Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben im Zähler und somit bei Ihnen.

Ich ziehe aus meinem Haus/meiner Wohnung aus. Sieht der oder die neue Hauseigentümer/in oder Mieter/in meine gespeicherten Daten auf den modernen Messeinrichtungen?

Nein, wenn diese vorab durch Sie gelöscht worden sind. Für die Zurücksetzung des Zählerstandes benötigen Sie eine PIN. Diesen können Sie bei uns Anfragen unter info@swgeldern.de

Ich wohne in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Können meine Nachbarn die Daten meiner modernen Messeinrichtung einsehen?

Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Diesen können Sie bei uns Anfragen unter info@swgeldern.de

Intelligente Messeinrichtung

Warum werden intelligente Messsysteme eingeführt und welche Möglichkeiten bieten sie?

Der Gesetzgeber will mit der Einführung intelligenter Messsysteme die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank intelligenter Messsysteme erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Sie sollen so angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen.

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem.

Welche Vorteile habe ich als Kundin oder Kunde?

Dem Kunden bieten sich verschiedene Mehrwerte. So werden Vor-Ort-Ablesungen durch Fernauslesbarkeit künftig vermieden und durch die Möglichkeit der Online-Visualisierung MeDaCo können Sie sich Ihren Verbrauch vom Vortag in Viertelstundenwerten anzeigen lassen (Verbrauchstransparenz).

Wie werde ich über den Pflichteinbau informiert?

Ihr Messstellenbetreiber kündigt den Einbau mindestens drei Monate im Voraus schriftlich an. Den konkreten Einbautermin teilen wir Ihnen mit einem weiteren Kundenbrief mindestens zwei Wochen vorher mit.

Kann der Einbau eines intelligenten Messsystems verweigert werden?

Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz vor. Daher gibt es keinerlei Widerspruchsrecht gegen die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen. 

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden intelligente Messsysteme eingeführt?

Grundlage für die Einführung intelligente Messsysteme ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messtellenbetriebsgesetz; MsbG). Das MsbG ist im September 2016 in Kraft getreten.

Passen die intelligenten Messsysteme in meinen Zählerschrank beziehungsweise auf meinen Zählerplatz?

Die intelligenten Messsysteme sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank/Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken/Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch den Anschlussnehmenden (diesem gehören in der Regel die Anlage/n) in Stand zu setzen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank/Zählerplatz erforderlich sein, muss der Anschlussnehmende hierfür eine/n Elektroinstallateur/in beauftragen und die entstehenden Kosten tragen.

Was messen intelligente Messsysteme?

Intelligente Messsysteme messen den Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte.

Zeigen intelligente Messsysteme den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?

Nein, intelligente Messsysteme zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrische Geräte an.

Sind der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet?

Als Netzbetreiber ist es uns ein besonderes Anliegen Ihre Daten zu schützen. Daher haben wir unser beauftragtes Dienstleistungsunternehmen – Westnenergie Metering GmbH – als einen der ersten Administratoren für den Smart Meter Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland zertifizieren lassen. In regelmäßigen Zeitabständen wird der Betrieb des Administrators durch akkreditierte Prüfstellen überwacht und alle drei Jahre ist eine Rezertifizierung erforderlich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt entsprechend vorgegebener Schutzprofile eine Zertifizierung der Smart Meter Gateways vor und überwacht dabei auch die Prozesse der Gerätehersteller. Zudem erstellt das BSI Sicherheitsrichtlinien für den Administratorbetrieb und schreibt diese fort. Beides bietet ein sehr hohes Sicherheitsniveau.

Benötigt der Messstellenbetreiber keine Einwilligung?

Für die Auslesung der Messwerte benötigen wir keine Einwilligung. Auf gesetzlicher Grundlage sind wir zum Umrüsten auf intelligente Messsysteme verpflichtet.