Anmeldung steckerfertige Photovoltaikanlage
Informationen zur Anmeldung und Installation
Ab sofort registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die zu beachten sind:
- Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik.
- Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen eines Balkonkraftwerks erlaubt ist.
- Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Dort ist der Zähler mit entsprechender Zählernummer anzugeben.
Hinweise zum Zähler
Zählerwechsel & Zählereinbau:
Falls Sie noch keinen Zweirichtungszähler haben, werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden zwecks Zählerwechseltermin.
Einspeisevergütung:
Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht – daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich.
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Für die Registrierung im Marktstammdatenregister halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Angaben zu Ihrer Person
- Anlagenstandort
- technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
- Datum der Inbetriebnahme
- Zählernummer